Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (im Folgenden „Qualitätssiegel“) ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden.
Die Erfüllung der Anforderungen ist durch eine unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung anhand der abgeschlossenen Planungs- und Bauprozesse und auf Grundlage der Überprüfung ausgewählter realisierter Qualitäten nachzuweisen.
Die Bundesregierung vertreten durch das jeweilige Bundesministerium mit der Zuständigkeit für das Bauwesen (Bundesbauministerium) legt die Kriterien und Bedingungen für das Qualitätssiegel fest. Das Qualitätssiegel wird nach einer Zertifizierung im Auftrag des Bundesbauministeriums durch unabhängige Stellen vergeben. Das Qualitätssiegel wird in den Anforderungsniveaus „PLUS“ oder „PREMIUM“ vergeben.
Das Handbuch und seine Anlagen sowie die weiteren referenzierten Dokumente bilden gemeinsam die Siegeldokumente der Gewährleistungsmarkensatzungen „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ und „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“. Die Siegeldokumente legen das Verfahren und die Voraussetzungen für die Registrierung von Bewertungssystemen als Grundlage für die Nachweisführung zur Vergabe des Qualitätssiegels, die besonderen Anforderungen im öffentlichen Interesse an den Beitrag von Gebäuden zur Nachhaltigen Entwicklung sowie Anforderungen an Zertifizierungsstellen und das Verfahren zur Vergabe des Qualitätssiegels verbindlich fest.